Baustrom
Baustromanlagen vom Spezialisten in der Metropolregion Rhein-Neckar-Odenwald für:
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Dienstleistungsangebot im Umkreis bis zu 100 km um Heidelberg
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Baustromanlagen bis 1000A
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Eventstromversorgung vom Privatbedarf bis Großveranstaltungen
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Festplatz-Stromversorgung
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Kabelverlegung und Montage
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Baustromanlagen für Instandhaltungsarbeiten, Umbau und Elektroanlagenersatz
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Erdungsanlagen für Baustellencontainer
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Kauf- und Mietanlagen
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Straßenquerungen
Unsere Leistungen
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wir planen für Sie
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wir bauen die Anlagen mit eigenem Personal
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wir stellen die Anträge beim Energieversorger
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wir halten Instand und haben einen 24 Stunden-Service
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wir führen alle begleitenden Maßnahmen durch
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wir prüfen und messen nach VDE 0105-100, 0105-600, DGUV/V3 und V4 Erst-Inbetriebnahme und monatlich wiederkehrende Prüfungen
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wir prüfen Ihre Erdungsanlage für Baustellen- und Bürocontainer
Aktuelles
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Zusammenfassung
Einbaupflicht
• Für Neu- und Umbauten: ab 23.07.2013
• Für bestehende Gebäude: bis 31.12.2014
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen:
• Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
• Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit Verantwortlich:
• für den Einbau: der Eigentümer
• für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)