Baustrom

Baustromanlagen vom Spezialisten in der Metropolregion Rhein-Neckar-Odenwald für:

  • Dienstleistungsangebot im Umkreis bis zu 100 km um Heidelberg

  • Baustromanlagen bis 1000A

  • Eventstromversorgung vom Privatbedarf bis Großveranstaltungen

  • Festplatz-Stromversorgung

  • Kabelverlegung und Montage

  • Baustromanlagen für Instandhaltungsarbeiten, Umbau und Elektroanlagenersatz

  • Erdungsanlagen für Baustellencontainer

  • Kauf- und Mietanlagen

  • Straßenquerungen

Unsere Leistungen

  • wir planen für Sie

  • wir bauen die Anlagen mit eigenem Personal

  • wir stellen die Anträge beim Energieversorger

  • wir halten Instand und haben einen 24 Stunden-Service

  • wir führen alle begleitenden Maßnahmen durch

  • wir prüfen und messen nach VDE 0105-100, 0105-600, DGUV/V3 und V4 Erst-Inbetriebnahme und monatlich wiederkehrende Prüfungen

  • wir prüfen Ihre Erdungsanlage für Baustellen- und Bürocontainer

Aktuelles

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Zusammenfassung

Einbaupflicht
• Für Neu- und Umbauten: ab 23.07.2013
• Für bestehende Gebäude: bis 31.12.2014

Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen:
• Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
• Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit Verantwortlich:
• für den Einbau: der Eigentümer
• für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

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