Dienstleistungsangebot im Umkreis bis zu 100 km um Heidelberg
Baustromanlagen bis 1000A
Eventstromversorgung vom Privatbedarf bis Großveranstaltungen
Festplatz-Stromversorgung
Kabelverlegung und Montage
Baustromanlagen für Instandhaltungsarbeiten, Umbau und Elektroanlagenersatz
Erdungsanlagen für Baustellencontainer
Kauf- und Mietanlagen
Straßenquerungen
wir planen für Sie
wir bauen die Anlagen mit eigenem Personal
wir stellen die Anträge beim Energieversorger
wir halten Instand und haben einen 24 Stunden-Service
wir führen alle begleitenden Maßnahmen durch
wir prüfen und messen nach VDE 0105-100, 0105-600, DGUV/V3 und V4 Erst-Inbetriebnahme und monatlich wiederkehrende Prüfungen
wir prüfen Ihre Erdungsanlage für Baustellen- und Bürocontainer
Aktuelles
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Zusammenfassung
Einbaupflicht
• Für Neu- und Umbauten: ab 23.07.2013
• Für bestehende Gebäude: bis 31.12.2014
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen:
• Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
• Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit Verantwortlich:
• für den Einbau: der Eigentümer
• für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)