Videoüberwachung oder Kamera
per App auf Ihr Smartphone
Alles sicher im Blick: Videoüberwachung
Ob in staatlichen Behörden, Sicherheitsbereichen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder Plätzen, Banken, auf Verkehrswegen oder bei Großereignissen: Hochpräzise Videoüberwachungssysteme leisten den entscheidenden Beitrag für die persönliche und öffentliche Sicherheit.
Der private Raum
Überwachung/Kontrolle von Auffahrt, Einfahrt oder Außenbereichen Kontrolle/Beobachtung von Räumen/Abschnitten im Gebäude, Zufahrts-/Eingangskontrolle, drahtgebundene oder Funkverbindung, Farbe oder monochrome Darstellung, mit/ohne Ton.
Gewerbliche Objekte
Mehr Sicherheit mit schnell installierbaren, kostengünstigen Lösungen: Sicherheitsprävention für Einzelhandel/Ladendiebstähle, Überwachungsnetzwerke für Tankstellen, Zufahrts-/Zutrittskontrolle für Unternehmen.
Besondere Auftraggeber
Nachfolgend genannte Objekte werden nur mit optischem Equipment nach § 6 UVV ausgestattet. Diese Kameras entsprechen den hohen UVV-/VdSPrüfanforderungen und Richtlinien zum Einsatz in sicherheitsrelevanten Industrie-/Kerntechnik-Anlagen, Kassenräumen von Banken und Sparkassen Zugängen von Spielkasinos und Spielhallen.
Staatliche Videoüberwachung / Personenerkennung
Automatische Nummernschilderkennung mittels OCR-Software, Auswertung durch Einbindung von Datenbanken, z. B. in Mautsystemen oder Zufahrtskontrollen, Präventions-Überwachung öffentlicher Plätze, Sicherheits-Überwachung an verkehrsreichen Straßen oder Knotenpunkten.
Die Aufgaben der Videoüberwachung liegen in der Kontrolle von Objekten, Produktionsvorgängen oder Personen. Die Vorteile der Digitaltechnik erlauben heute eine ungeahnte Flexibilität:
• Austausch, Übermittlung, Speicherung von Daten
• Schnellsuche und -zugriffe auf vorhandenes Material
• Konfigurationen selbst nach anspruchsvollsten Spezifikationen
• Verarbeitung, Speicherung und Auswertung über vorhandene Computer
• Optimierung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit
Anspruch und Diskretion sind unsere Norm
Die Errichtung der von uns betreuten Anlagen erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen und Normen der Gefahren- und Fernmeldetechnik: DIN VDE 0833/DIN VDE 0800 für Gefahrenmeldeanlagen/Fernmeldetechnik, Zertifizierung nach DIN 14675 Einhaltung der Datenschutzbestimmungen/ Kennzeichnung der überwachten Bereiche nach DIN 33450, streng vertrauliche Behandlung aller Pläne und technischen Daten.
Kamera per App auf Ihr Smartphone
Im Privatbereich oder auch im Büro ist es oft schon genug eine Kamera zu haben und die Bilder auf Ihr Smartphone zu übertragen.
Aktuelles
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Zusammenfassung
Einbaupflicht
• Für Neu- und Umbauten: ab 23.07.2013
• Für bestehende Gebäude: bis 31.12.2014
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen:
• Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
• Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit Verantwortlich:
• für den Einbau: der Eigentümer
• für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)