Wärmepumpe

Im Vergleich dreifach stark: Energieeffizienz mit Wärmepumpen

Zwei Drittel des privaten Energiebedarfs eines Haushaltes gehen auf das Konto von Heizung und Warmwasserbereitung. Moderne Wärmepumpen schlagen der Öl-/Gaspreisfalle ein Schnippchen: Sie nutzen die kostenlose Energie aus Luft, Wasser und Erde. Energiekosten in Neu- und Altbauten können so um bis zu 50 % gesenkt werden. Gleichzeitig schonen Wärmepumpen die Umwelt.

Einfaches Prinzip. Fünffache Wirkung.

Das Funktionsprinzip von Wärmepumpen ist vergleichbar mit dem eines Kühlschrankes. Ein Kühlschrank entzieht den Lebensmitteln Wärme und gibt diese an seiner Rückseite ab. Die Wärmepumpe hingegen entzieht der Umwelt Wärme und führt sie dem Heizsystem zu. Denn die Temperatur des Grundwassers ist fast immer gleich, und auch das Erdreich ist in einem Meter Tiefe ganzjährig relativ konstant.

Die Effizienz dieses Prinzips sucht ihresgleichen:

  • Aus 1 kWh elektrischer Energie werden je nach Wärmequelle bis zu 5 kWh Nutzenergie gewonnen.
  • Erfüllt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Steigende Energiekosten wirken sich positiv auf die Amortisationslaufzeiten im Vergleich zu Öl- bzw. Gasheizsystemen aus.
  • Ökonomisch und ökologisch überlegen
  • Deutliche Reduktion der Heizkosten und eine erhebliche Vermeidung des CO2-Ausstoßes.

Der Installationsaufwand für Wärmepumpen hält sich in Grenzen. Sole/Wasser-Wärmepumpen beispielsweise sind so klein, dass sie selbst in Nebenräumen Platz finden, ohne zu stören. Im Falle von Modernisierungen greift man auf das bestehende Rohrleitungssystem zu. Welche Technik im Detail sinnvoll ist, hängt von der Grundstücksfläche, Wohnfläche und anderen Faktoren ab. Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Aktuelles und Mehr

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Zusammenfassung

Einbaupflicht
• Für Neu- und Umbauten: ab 23.07.2013
• Für bestehende Gebäude: bis 31.12.2014

Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen:
• Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen
• Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit Verantwortlich:
• für den Einbau: der Eigentümer
• für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter)

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